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Hiesige Bauplanung

oder

En Jirrelsteener Stickelche 

Drama in 10 Akten

1. Akt

Nachdem im Blättchen angekündigt wurde, dass eine neue Einrichtung für die Einwohner gebaut werden soll, entsteht in der Bevölkerung eine klare Vorstellung davon, wie das Projekt aussehen sollte. Diese Wunschlösung wird dem Bauausschuss vorgelegt.

2. Akt

Der Bauausschuss beschließt, von der Bauabteilung der Verbandsgemeinde-verwaltung einen eigenen Entwurf ausarbeiten zu lassen. Rechtzeitig zur überübernächsten Bauausschusssitzung liegt dieser auch schon vor.

3. Akt

Dort ist man noch nicht hundertprozentig zufrieden mit dem Entwurf. Die Mitglieder machen weitere Vorschläge. Schließlich landet man wieder beim ersten Entwurf. Hierzu wird vorgeschla-gen, da man nicht von einer Mittel-bewilligung in der erforderlichen Höhe ausgehen kann, das Projekt in zwei Bauabschnitte zu gliedern, von denen man den einen vorzieht und den anderen erst im nächsten Jahr ausführt. 

4. Akt

Auf jeden Fall wird einstweilen ein ortsansässiger Architekt mit der gestalterischen Umsetzung des Objekts beauftragt. Sein Entwurf findet zunächst großen Anklang im Ausschuss.

5. Akt

Letzten Endes, aus Kostengründen und in Abstimmung mit dem Betreiber-konsortium, einigt man sich auf einen gescheiten Entwurf, der als Eingabe für die Baugenehmigungsplanung dient.

6. Akt

Kurz darauf vermeldet der beauftragte Statiker, dass die Planung noch erhebliche statisch-konstruktive Mängel aufweist und ohne zusätzliche Aussteifungsmaßnahmen nicht realisiert werden kann.

7. Akt

Außerdem kann die Kreisverwaltung, nach der Anhörung aller Fachbehörden, das Projekt nur unter umfangreichen Auflagen genehmigen. Hervorzuheben seien hier, neben den erforderlichen Brandschutz- und Sicherheitsauflagen, die von der Landespflegebehörde geforderte Ausgleichsmaßnahme (links im Bild) und die Aussage des Referats Dorferneuerung, dass hier unbedingt ein eifeltypisches Satteldach mit dunkelfarbiger Eindeckung vorzusehen sei.

8. Akt

Nach der Klärung all dieser Punkte kann, selbstverständlich zur Ferienzeit und eine Woche vor der Kirmes, mit den Bauarbeiten begonnen werden. Fünf Tage nach Baubeginn macht das beauftragte Bauunternehmen erst einmal drei Wochen Betriebsferien. Doch zu Pfingsten im darauf folgenden Jahr nähert sich die Baustelle ihrem Abschluss. Leider stellen sich bei der Abnahme gravierende Ausführungsfehler heraus.

9. Akt

Der Leiter der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung nimmt sich dem Problem persönlich an und erarbeitet quasi im Alleingang einen Sanierungsvorschlag.

10. Akt

Wie immer findet man auch für dieses Problem die logischste Lösung, und schon bald kann die Einrichtung feierlich eröffnet werden. Man schüttelt sich gegenseitig die Hände, und der Stadtbürgermeister lobt in seiner Ansprache die hervorragende Zusammenarbeit aller Beteiligten sowie den reibungslosen Ablauf der Maßnahme.   

(Weiterentwickelt aus einer Idee, die aus einem englischen Magazin stammt.)

 

 

 

 

 

 

 

 

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